Preise
Jede:r Fahrschüler:in ist einzigartig, und das gilt auch für die Kosten des Führerscheins. Sie variieren je nach Führerscheinklasse, Bedingungen und der benötigten Anzahl an Fahrstunden. Um dir ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten, laden wir dich herzlich ein, uns anzurufen oder persönlich im Büro vorbeizuschauen. Ein kurzes Gespräch kann oft viele Fragen klären. Lass uns gemeinsam den richtigen Weg für deine Fahrausbildung finden!
Anmeldung bei uns in der Fahrschule
Bei uns in der Fahrschule genügt zur Anmeldung lediglich dein Personalausweis und deine Unterschrift. Dazu kannst du jederzeit während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Behördengänge
Für das Landratsamt bzw. für die Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis, Kinderausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- Biometrisches Passbild
- bei minderjährigen Antragstellern: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z.B. beide Elternteile)
Zusätzlich bei Fahren mit 17:
- Zustimmung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten (auf Beiblatt 1)
- Beiblatt 2 ist von jeder im Beiblatt 1 benannten Begleitperson vollständig auszufüllen
- Beifügen einer Kopie des aktuellen Führerscheindokuments, sowie des Personalausweises von den benannten Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite!)
Die Anträge, Beiblatt 1 und 2 können schon vor dem Behördengang auf der Webseite des Landratamts heruntergeladen werden:
Landratsamt Zwickau
Straßenverkehrsamt
Gerhart-Hauptmann-Weg 1-2
08371 Glauchau
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Führerscheinklassen
AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
A
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
BE
Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
Information in English 🇺🇸 / 🇬🇧
Please note that a basic understanding of the German language is required for our driving lessons and practical sessions, as they are conducted in German. However, the theoretical exam can be taken in any language of your choice. Simply specify your preferred language at the time of registration.