ANMELDUNG

Preise

Jede:r Fahrschüler:in ist einzigartig, und das gilt auch für die Kosten des Führerscheins. Sie variieren je nach Führerscheinklasse, Bedingungen und der benötigten Anzahl an Fahrstunden. Um dir ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten, laden wir dich herzlich ein, uns anzurufen oder persönlich im Büro vorbeizuschauen. Ein kurzes Gespräch kann oft viele Fragen klären. Lass uns gemeinsam den richtigen Weg für deine Fahrausbildung finden!

Anmeldung bei uns in der Fahrschule

Bei uns in der Fahrschule genügt zur Anmeldung lediglich dein Personalausweis und deine Unterschrift. Dazu kannst du jederzeit während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

Behördengänge

Für das Landratsamt bzw. für die Führerscheinstelle benötigst du:

  • Personalausweis, Kinderausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • Biometrisches Passbild
  • bei minderjährigen Antragstellern: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z.B. beide Elternteile)

Zusätzlich bei Fahren mit 17:

  • Zustimmung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten (auf Beiblatt 1)
    • Beiblatt 2 ist von jeder im Beiblatt 1 benannten Begleitperson vollständig auszufüllen
    • Beifügen einer Kopie des aktuellen Führerscheindokuments, sowie des Personalausweises von den benannten Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite!)

Die Anträge, Beiblatt 1 und 2 können schon vor dem Behördengang auf der Webseite des Landratamts heruntergeladen werden:

Landratsamt Zwickau
Straßenverkehrsamt
Gerhart-Hauptmann-Weg 1-2
08371 Glauchau

Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Führerscheinklassen

AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A1

Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

A

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

B

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

BF17

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre

Schlüsselzahl B96

Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen

Schlüsselzahl B196

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen

BE

Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Information in English  🇺🇸 / 🇬🇧

Please note that a basic understanding of the German language is required for our driving lessons and practical sessions, as they are conducted in German. However, the theoretical exam can be taken in any language of your choice. Simply specify your preferred language at the time of registration.