Bei uns in der Fahrschule:
Für die Anmeldung bei uns in der Fahrschule benötigen wir nur Deinen Personalausweis und eine Unterschrift. Dazu kannst Du jederzeit während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Für die Behördengänge:
Für das Landratsamt bzw. für die Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis, Kinderausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- Biometrisches Passbild
- bei minderjährigen Antragstellern: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z.B. beide Elternteile)
Zusätzlich bei Fahren mit 17:
- Zustimmung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten (auf Beiblatt 1)
- Beiblatt 2 ist von jeder im Beiblatt 1 benannten Begleitperson vollständig auszufüllen
- Beifügen einer Kopie des aktuellen Führerscheindokuments, sowie des Personalausweises von den benannten Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite!)
Die Anträge, Beiblatt 1 und 2 können schon vor dem Behördengang auf der Webseite des Landratamts heruntergeladen werden:
Landratsamt Zwickau
Straßenverkehrsamt
Gerhart-Hauptmann-Weg 1-2
08371 Glauchau
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Führerscheinklassen
Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- mit zG max. 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, über 15 kW Leistung aber erst mit 21 Jahren
Einschluss: AM, L
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers max. 3.500 kg
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz: B
keine theoretische, aber praktische Prüfung erforderlich
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bbH max 45 km/h
- Hubraum max 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre Besitz der Klasse B
Nur im Inland gültig! Es wird nicht die Klasse A1 erteilt; somit kein Aufstieg auf A2 möglich!
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
Einschluss: AM
Krafträder:
- mit Leistung max. 35 kW
- mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter 18 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Krafträder:
- mit Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
English Version
A basic knowledge of the German language is necessary for driver’s license training, as theory lessons and instructions from the driving instructor are given in German (during driving lessons).
The practical exam can be taken in a wide variety of languages. The desired one must be specified when registering for the exam.